Mit CO₂ (Kohlenstoffdioxid) wird aus dem Rohhopfen ausschließlich die α-Säure extrahiert. Die Bestimmung der α-Säure erfolgt mit der Analysemethode EBC 7.7. HPLC.
Die Verarbeitungskosten sind höher als bei Ethanol-Reinharzextrakt. Das Xanthohumol muss in einem zusätzlichen Arbeitsschritt aus den Hopfentrebern, die bei der Extraktion des CO₂-RHE anfallen, extrahiert werden. Im Ausland werden hauptsächlich CO₂-Extrakte bevorzugt.
Mit Ethanol werden neben den α-Säuren auch Iso- α-Säuren, β-Säuren und weitere, teilweise zur Bittere beitragende, Fraktionen extrahiert.
Die Bestimmung der Bittere erfolgt mittels des Konduktometerbitterwertes (KBW) und der Analysenmethode EBC 7.6. + ½ EBC 7.8.HPLC. Da mit dem KBW mehr bittere Fraktionen erfasst werden, ist die Ausbeute bei Ethanol – Reinharzextrakten (Eth-RHE) gegenüber CO₂-RHE höher. Relevant für Großbrauereien ist die Tatsache, dass der Eth-RHE gegenüber den CO₂-RHE etwas geringere Temperaturen (geringerer Energiebedarf) benötigt, um pumpfähig zu werden.
Im Eth-RHE ist der krebshemmende Wirkstoff Xanthohumol enthalten.
Geschmacklich gibt es übrigens keine Unterschiede zum CO₂– Extrakt.