Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, die ab dem 2. November für vier Wochen schließen müssen, sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes im November 2019 als Ersatz vom Bund ausgezahlt bekommen. Größere Firmen sollen rund 70 Prozent bekommen – die genauen Prozentsätze werden derzeit nach Maßgabe der Obergrenzen beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt.

Geplant ist eine pauschale Kostenerstattung abzüglich bereits in Anspruch genommener staatlicher Hilfen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld. Die Antragstellung soll erneut über einen „prüfenden Dritten“ erfolgen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Das soll dafür sorgen, dass die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Details werden in den nächsten Tagen auf der dafür eingerichteten Internetseite des Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Auf der Pressekonferenz wurde deutlich, dass derzeit nach Lösungen gesucht wird für Fälle,

  • in denen im November 2019 keine Umsätze erzielt wurden (dann soll ein anderer Monat aus dem laufenden Jahr als Vergleichswert zugrunde gelegt werden können) oder
  • Umsätze im Unternehmen über die Monate stark schwanken (Möglichkeit, Umsätze mehrerer Monate zu mitteln).

Offen blieb zunächst, welche nachgelagerten Branchen die Wirtschaftshilfen in Anspruch nehmen können, die nicht unmittelbar von den Schließungen der Betriebe betroffen sind, beispielsweise Brauereien. Für diese Unternehmen wurde eine gesonderte Regelung in Aussicht gestellt („daran wird gerade gearbeitet“). Wirtschaftsminister Altmaier betonte aber, dass diese Unternehmen „in vergleichbarer Weise“ von den Schließungen beispielsweise einer gastronomischen Einrichtung betroffen sein müssten.

Quelle : Deutscher Brauerbund, 29.10.2020

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